Psychotherapie wird als Überbegriff für verschiedene Verfahren zur Behandlung psychischer Störungen und seelischer Beschwerden benutzt. Das Psychotherapeutengesetz regelt seit 1999 die mehrjährige Weiterbildung für alle Berufsgruppen. Psychotherapeut darf sich demnach ein Facharzt mit entsprechender Ausbildung, oder auch ein psychologischer Psychotherapeut oder Kinder-Jugend-Psychotherapeut nennen. Neuerdings wird auch ein Direktstudium Psychotherapie an verschiedenen Universitäten angeboten, um andere Möglichkeiten zur Psychotherapie Ausbildung in Deutschland aufzubauen.
Die Facharzt Weiterbildung beträgt mindestens 5 Jahre und wird im Anschluss an ein Studium der Humanmedizin durchlaufen und mit einer Abschlussprüfung versehen. Bei dieser umfassenden praktischen und theoretischen Facharzt Ausbildung wird ein hoher Qualitätsstandard erreicht. Dieser wird im weiteren Verlauf der beruflichen Tätigkeit durch gesetzlich vorgeschriebene kontinuierliche Fort- und Weiterbildung gesichert. Qualitätszirkel und Intervisionen mit Kollegen aus dem Fachbereich sichern zusätzlich den hohen Standard. Bei den angewandten Psychotherapie-Richtlinienverfahren ist die Wirksamkeit wissenschaftlich gut nachgewiesen.
Eine Zulassung für die Ausübung von Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen ist in Deutschland nur möglich, wenn ein ärztlicher Psychotherapeut weitergehende Qualifikationen und Kriterien der Zulassung für Vertrags-Ärzte erfüllt.